Der Einspeisetarif (Lieferant) beträgt 8 ct/kWh netto.
Der Verbrauchstarif (Abnehmer) beträgt 10 ct/kWh netto.
Weiters gibt es eine Ermäßigung der Netzgebühr von ca. 1,7 ct
Nein, eine solche ist aktuell nicht vorgesehen, da wir uns an den Marktgegebenheiten orientieren möchten. Es wird aber auf eine eher gleichbleibende Tarifpolitik gesetzt.
Da es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt, wird auf die soziale verträglichkeit der Preise geachtet.
Die Preise werden vom Vorstand der EEG-Sauwald festgelegt und können ¼ jährlich angepasst werden. Hier sind auch die 6 Mitgliedsgemeinden stimmberechtigt und werden zu einer ausgewogenen Preispolitik beitragen.
Ja, Sie können sich an bis zu 5 EEG beteiligen. Dazu müssen Sie die prozentualen Teilnahmefaktoren bei den ersten EEGs entsprechend reduzieren, so dass die Beteiligung an den EEG´s maximal 100% beträgt.
Mitglied kann jeder werden, der einen eigenen Zählpunkt hat.
Egal ob Sie in einer Mietwohnung, einem Ein- oder Mehrfamilienhaus wohnen oder selbst eine PV-Anlage besitzen.
Auch Unternehmen wie z.B. Einzelunternehmen, KMU oder Vereine können Mitglied werden.
Kann ich als NUR-Einspeiser Mitglied werden?
Ja, das ist möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass wenn nur Einspeiser in der EEG sind, die Überschussmenge, die nicht von der EEG verbraucht wird, auf den Vertragspartner übergeht.
Abhängig von der Einspeisemenge kann in Absprache eine Regulierung/Kürzung durch den EEG-Vorstand erfolgen.
Kann ich als NUR-Abnehmer Mitglied werden?
Ja, gerne. Je mehr NUR Abnehmer in der EEG sind, desto mehr Strom kann in der EEG verteilt werden. Da aufgrund der PV-Anlagen vor allem in den Mittagsstunden es ein Überschuss an Strom verfügbar ist.
Ja, Netzgebühren fallen jedenfalls an. In unsere Fall reduziert sich der Arbeitspreis für das Netznutzungsentgelt um 28 %. Die aktuelle Verordnung finden Sie hier, in den Erläuterungen wird die Berechnung mit Beispielen erklärt.
Insbesondere für Haushalte, die keine PV-Anlage haben (Platzgründe, keine Investition geplant,…), ist die EEG interessant, da Strom in Zeiten, in denen Überschuss besteht, günstig bezogen werden kann, und man so auch nachhaltigen, regional erzeugten Strom nutzt.
Nein, denn die EEG-Sauwald kann nicht den gesamten Strombedarf decken. Wenn die Sonne scheint, steht mehr Strom zur Verfügung, als wenn es regnet, abends oder nachts.
In Zeiten, in welchen in der EEG kein Strom zur Verfügung steht, wird diese Bedarf durch den normalen Lieferanten (zB Energie AG, Verbund, AWATTAR,…) gewährleistet.
Nein, da die Smartmeter im E-Service-Portal von Netz OÖ hinterlegt sind und aufgrund der Freischaltung darauf zugegriffen werden kann.
Diese ist kostenlos. Es werden keine Mitgliedsbeiträge eingehoben.
Diese beträgt lt. Statuten 4 Wochen. Sie können aber jederzeit im E-Service-Portal der Netz OÖ die Freischaltung für den Zugriff auf Ihren Zählpunkt entfernen. Bitte informieren Sie uns aber hierüber per e-mail.
Es ist wichtig zu wissen, ob Sie vom Umspannwerk Ranna versorgt werden.
Dies können Sie Sie selbst mit dem Netto-Tool der Netz Oö prüfen (Link: https://netto.netzooe.at). Gerne können Sie uns aber auch ein e-mail senden und wir prüfen dass für Sie.
Gerne übermitteln wir Ihnen auch Informationen, z.B. Beitrittserklärung oder Kontaktdaten anderer möglicher EEG‘s, sollten Sie nicht in unseren Einzugsbereich liegen.
Im E-Service-Portals des Netz OÖ – Link: Anmeldung (netzooe.at)
Diese Daten rufen wir auch für die Erstellung der Abrechnungen direkt bei der Netz Oö über das EDA-Anwenderportal ab. Natürlich scheint diese Menge dann auch auf der Abrechnung auf.
Auf einem Dokument des Netzbetreibers, der Netz OÖ. Die Energie AG hat eine andere Kundennummer als die Netz OÖ.
Auf der Jahresstromabrechnung, dabei handelt es sich um die 33-stellige Zahl mit AT0030000…
Nein, es fällt kein Netznutzungsentgelt an.
Ja, das Netznutzungsentgelt reduziert sich um 28 % bzw. ca. 1,7 Cent/kWh des bezogenen Stroms. Die aktuelle Verordnung finden Sie hier, in den Erläuterungen wird die Berechnung mit Beispielen erklärt.
Das Netznutzungsentgelt wird, wie bisher auf der Jahresabrechnung Ihres Stromlieferanten ausgewiesen und mit dieser Stromrechnung bezahlt.
Von der EEG erhalten Sie nur eine Rechnung für den bezogenen Strom und eine Gutschrift für den eingespeisten Strom.
Den Abnahmevertrag NICHT kündigen, denn die EEG-Sauwald kann nicht den gesamten Strombedarf liefern. Wenn die Sonne scheint, steht mehr Strom zur Verfügung, als wenn es regnet, abends oder nachts.
In Zeiten, in welchen in der EEG kein Strom zur Verfügung steht, wird dieser Bedarf durch den normalen Lieferanten (zB Energie AG, Verbund, AWATTAR, …) gewährleistet.
Den Einspeisevertrag NICHT kündigen, denn die EEG-Sauwald kann nicht die gesamten Stromlieferung verteilen, da dies abhängig vom Strombedarf der Mitglieder ist.
Dieser Überstrom geh dann automatisch an ihren Einspeisevergüter (zB Energie AG, Verbund, ÖMAG…) gewährleistet.
Nein, denn an der Reihenfolge von Bezug und Einspeisung ändert sich nichts.
Sie beziehen immer zuerst Strom von der EEG und dann von ihrem Lieferanten und sie liefern immer zuerst an die EEG und dann an ihren Einspeisevergüter.
Wenn Sie noch nicht registriert sind, registrieren Sie sich bitte beim E-Service Portal NetzOÖ . Link: Netz OÖ Kundenportal (netzooe.at)
Ansonsten melden Sie sich beim E-Service Portal NetzOÖ Link: Netz OÖ Kundenportal (netzooe.at) mit Ihren Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) an, klicken Sie dann auf den Reiter Datenfreigabe, klicken Sie dann bitte auf den blau hinterlegten Haken, bestätigen Sie die AGBs und geben Sie Ihre Zustimmung.
Im E-Service-Portals des Netz OÖ – Link: Anmeldung (netzooe.at)
Diese Daten rufen wir auch für die Erstellung der Abrechnungen direkt bei der Netz OÖ über das EDA-Anwenderportal ab. Natürlich scheint diese Menge dann auch auf der Abrechnung auf.
Beschreibung der Auswertungen im E-Service-Portals des Netz OÖ
Diese erfolgt alle drei Monate (vierteljährlich) per e-mail.
Der Verwaltungsaufwand, z.B. Rechnungserstellung, Bankgebühren, Mitgliederverwaltung, Steuerberater, Internetauftritt,… wird aus der Differenz zwischen Einspeisevergütung und Abnahmevergütung finanziert. Entsprechend des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes, darf eine EEG nicht vorrangig gewinnorientiert arbeiten.
Dies geschieht automatisch im Hintergrund mit Hilfe der Smart Meter. Alle 15 Minuten wird der Strom der einzelnen Zähler, die in der EEG gemeldet sind, abgeglichen. Wie viel Strom wird von welchen Zählern eingespeist und wie viel Strom wird in diesem Zeitraum von den Bezugszählern entnommen.
Ist mehr Strom in der EEG vorhanden, wird dieser automatisch zählergenau an den Stromlieferanten weitergeleitet.
Ist weniger Strom in der EEG vorhanden, wird die benötigte Menge automatisch vom Stromlieferanten zur Verfügung gestellt.
Dies geschieht immer zählpunktgenau.